Hautkrebs-Gefahr: So muss ihr Arbeitgeber Sie vor UV-Strahlung schützen

Hautkrebs-Gefahr: So muss ihr Arbeitgeber Sie vor UV-Strahlung schützen

Wer viel im Freiem arbeitet, solltet sich Gedanken um einen ausreichenden UV-Schutz machen. Aber müssen Sie die Kosten selbst tragen oder ist ihr Arbeitgeber für den Schutz ihrer Haut verantwortlich?

Ob auf dem Bau, im Schwimmbad oder als Landschaftsgärtner: Gerade im Frühjahr und Sommer sind Beschäftigte, die Berufen im Freien nachgehen, einem hohen UV-Index ausgesetzt. Vor den Auswirkungen der Sonne auf der Haut sollte man sich bestmöglich schützen. Aber wer muss sich eigentlich um UV-Schutzkleidung und Sonnencreme kümmern?

“Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ableiten lasse sich das aus  Paragraf 618  des Bürgerlichen Gesetzbuchs – wonach der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Gefahrenschutz installieren muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank werden. „Die Kosten trägt der Arbeitgeber“, so Meyer.

Getty Images Mit einer Hautkrebs-Untersuchung erfahren Sie rechtzeitig, ob Handlungsbedarf besteht.

Dieser Anspruch auf Sonnenschutz besteht

Grundsätzlich gilt dieses Prinzip auch für den Sonnenschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten darauf Anspruch, sagt der Fachanwalt – vorausgesetzt, sie arbeiten im Freien.

Das Thema Sonnenschutz hat dann mehrere Ebenen. „Als Arbeitgeber muss man etwa zum Hautschutz aufklären und Möglichkeiten zur Vorsorge anbieten“, sagt Meyer. Dazu könne etwa ein Hautkrebs-Screening für die Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung gehören, die über den Arbeitgeber abgerechnet wird.

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Diese Maßnahmen muss Ihr Arbeitgeber anbieten

Daneben gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Die Abkürzung steht für die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen: Erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.

Konkret heißt das: Zunächst muss der Arbeitgeber sich um technische Maßnahmen zum Sonnenschutz kümmern. „Das können zum Beispiel UV-beständige Planen sein, unter denen Straßenbauarbeiter tätig sind“, so Meyer.

Auf organisatorischer Ebene können Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zum Beispiel sein, dass an Tagen, an denen der UV-Index bestimmte Werte überschreitet, nicht in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr im Freien gearbeitet wird. Die Arbeitsstunden werden stattdessen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt, wenn die UV-Strahlung geringer ist. „Das ist aber nicht immer umsetzbar“, so Meyer.

Getty Images Nicht nur im Urlaub: Auch bei der Arbeit im Freien sollten Sie dringend Sonnenschutz verwenden.

Diese Kosten muss der Arbeitgeber tragen

Bleiben die persönlichen Schutzmaßnahmen: Dazu gehört es etwa, dass der Arbeitgeber Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung stellt und sich um UV-Schutz-Arbeitskleidung für die Beschäftigten kümmert. Dazu können dann zum Beispiel auch Handschuhe, Sonnenbrillen , Helme mit Nackenschutz oder spezielle Funktionsshirts zählen. „Die Kosten trägt der Arbeitgeber“, sagt Meyer.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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