Bauernfeind: Mechanik der Rabattverträge wirkt Engpässen entgegen

Bauernfeind: Mechanik der Rabattverträge wirkt Engpässen entgegen

Sind Rabattverträge mitursächlich für Arzneimittel-Lieferengpässen? Viele der Player im Arzneimittelmarkt – auch die Apotheker – meinen ja, jedenfalls die exklusiven. Die Krankenkassen sehen das bekanntlich anders, allen voran die AOK Baden-Württemberg. Ihr neuer Vorstandschef Johannes Bauernfeind ist diesem Punkt ganz auf einer Linie mit seinem Vorgänger Christopher Hermann und meint, die Mechanik der Rabattverträge wirke Engpässen sogar entgegen.

„Das Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln löst man nicht, indem man pauschal die Arzneimittelrabattverträge kritisiert“, erklärt Johannes Bauernfeind, seit Jahresbeginn Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und damit Nachfolger des „Vaters der Rabattverträge“, Christopher Hermann. Lösungsansätze, so verkündete er am gestrigen Donnerstag via Pressemitteilung, müssten zwingend die globalen Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung berücksichtigen. Es bedürfe einer gemeinsamen europäischen Strategie, die mehr Markttransparenz und eine Mindestbevorratungspflicht für wichtige Arzneimittel im Blick habe. Ausdrückliche Unterstützung der AOK Baden-Württemberg findet derzeit auch das Vorhaben, die Kompetenzen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stärken.

Wie Hermann ist Bauernfeind überzeugt, dass bislang „allein die Mechanik der Rabattverträge zur Verhinderung von Lieferengpässen beitragen“ könne. Sie machten die Versorgung planungssicherer, stellten Transparenz her und verfügten über wirksame Sanktionierungsinstrumente. „Die Politik sollte jetzt genau prüfen, welches Instrumentarium eine sichere Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln befördert und welches nicht“, so Bauernfeind weiter.

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AOK Baden-Württemberg wird nicht müde, das System zu verteidigen. 

Bislang gibt es allerdings keine konkreten Schritte der Politik, die Rabattverträge anzugreifen. Selbst in den jüngst bekannt gewordenen Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz findet sich kein solcher Versuch. Nur die Apotheken sollen größere Freiheiten bekommen, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Dann sollen sie unmittelbar austauschen können – und nicht die Versicherten, sondern die Kassen sollen etwaige Mehrkosten tragen, falls kein alternatives Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar ist.

Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium (exklusive) Rabattverträge nicht für Lieferprobleme verantwortlich macht: In der Politik, auch in den Regierungsfraktionen, gibt es durchaus Skeptiker. Und so wird die AOK Baden-Württemberg nicht müde, das System zu verteidigen.

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