Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagvormittag dasTerminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Mit dem Vorhaben willder Gesetzgeber in erster Linie dafür sorgen, dass GKV-Versicherte schnelleran Arzttermine kommen. Aber auch für Apotheker hält das Gesetz einige wichtigeRegelungen bereit: Beispielsweise werden Impfstoffversorgung und -vergütungneu geregelt. Außerdem soll das Fixhonorar der Großhändler künftig für Rabattegesperrt sein.
Grippeimpfstoffe:
Sowohl die Grippeimpfstoffversorgung als auch die Vergütung fürApotheker hierfür wird mit dem TSVG erneuert. Die Große Koalition will vermeiden, dasses hier erneut zu Engpässen kommt. Dazu wurdenursprünglich vorgesehene Herstellerabschläge für Impfstoffe wieder gestrichen,Rabattverträge und andere Festpreisvereinbarungen soll es gar nicht mehr geben.Zudem sollen Ärzte ihre Bestellmengen auch überschreiten dürfen, ohne dass diesgleich als unwirtschaftlich bewertet wird. Das Paul-Ehrlich-Institut vergleichtkünftig den durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeldeten Bedarfan saisonalen Grippeimpfstoffen unter Berücksichtigung einer 10-prozentigenReserve mit den durch die Hersteller gemeldeten Daten und Informiert die Herstellerund die Ärzte über das Ergebnis der Prüfung. Was die Apothekenvergütungbetrifft, gilt: Je Einzeldosis können Apotheker künftig fix 1 Euro abrechnen,höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile. Diese Regelung wurde in die Arzneimittelpreisverordnungübernommen.
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Großhandelsrabatte:
Für die Apotheken von Bedeutung istzudem die beabsichtigte Klarstellung, dass das Großhandelsfixum um 70 Cent proPackung keinem Rabatt zugänglich ist. Viel Diskussionsbedarf hatte es biszuletzt um die Begründung dieser Regelung im Gesetzestext gegeben. Denn offenblieb die Frage, ob von der Fixierung auch die Skonti betroffen sind. DerPhagro hatte sich bis zum Schluss dafür eingesetzt, dass auch die Skontibegrenzt werden. In der Stellungnahme des Großhandelsverbandes hieß es damals: „Notwendigist eine eindeutige Klarstellung, dass die Summe aus Rabatten und Skonti denRahmen des prozentualen Zuschlags nicht überschreiten darf“.
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