Die Digitalisierungsstrategie aus dem Bundesgesundheitsministerium verspricht, dass das E-Rezept zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard und einfach zu nutzen sein wird. Es soll sowohl mit der eGK als auch mit der ePA-App eingelöst werden können. Doch ist eine Einlösung via ePA-App der Kasse wirklich zulässig? Der Gesundheitsrechtsexperte Professor Hilko Meyer hat dazu eine klare Meinung.
In der jüngst veröffentlichten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege findet sich folgender Satz:
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