In vielen Gesetzen und Verordnungen sind Bestimmungenenthalten, die den Nacht-und Notdienst von Apotheken betreffen. Aber welcheRegelungen sind das genau?Im zweiten Teil unseres Artikels über dieNotdienst-Regelungen geht es unter anderem um die Notdienstpauschale und dieNotdienstgebühr.
§ 17 ApBetrO beschreibt die Substitution im Notdienst. Diese ist erlaubt, falls die Verschreibungnicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt. Das ausgewählteArzneimittel muss dann identischnach Anwendungsgebieten, Art und Menge der Wirkstoffe und ähnlich in Darreichungsform undQualität sein.
Der Rahmenvertrag (§ 4 Abs. 3) regelt die Vorgehensweise, wenn ein Rabatt-Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar istund ein „Dringender Fall“ (Akutversorgung, Notdienst)vorliegt. Die entsprechende Sonder-PZN ist auf dem Rezept aufzudrucken und zusätzlichist auf der Verschreibung eine kurze Begründung anzugeben.
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Im Apothekengesetz (§18) ist seit August 2013 mit demApotheken-Notdienst-Sicherstellungs-Gesetz (ANSG) der Nacht- undNotdienstfonds eingeführt worden,eine selbstständige Abteilung des Deutschen Apothekerverbandes. Dort geht esum die Förderung der notdienstleistendenApotheken. Ländliche Apotheken haben teilweise 14-Tage am Stück Notdienst.Um solche Apotheken gezielt zu fördern, wo sich nachts auch nur selten ein Kundehin „verirrt“, was wirtschaftlich also ein absolutes Minusgeschäft darstellt, wurdedieser Fonds eingeführt. Pro Notdienst bekommen alle Apotheken in Deutschlandmeistens zwischen 250 und 300 Euro. Im ersten Quartal 2018 lag dieser Betrag bei291,71 Euro.
Das Geld aus diesem Fonds kommt aus Apotheken-Zuschlägenfür Fertigarzneimittel nach § 3 der AMPreisV. Bei verschreibungspflichtigen Human-FAM für Menschenberechnet sich der Apotheken Verkaufspreis wie folgt: Listen-EK plusFestzuschlag von 3 Prozent plus 8,51 Euro. Davon sind 8,35 für das Fixhonorar der Apotheker vorgesehen. 16 Cent pro Packung wandern in den Nacht-undNotdienst. Aus diesem Grund ist der Betrag, den Apotheken fürgeleistete Notdienste bekommen, auch nicht immer gleich. Die Zahl derabgegebenen Rx-Packungen in deutschen Apotheken betrug 2017 insgesamt722.507.091.
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