„Den Apotheken droht der Totalschaden“
Die bundesweite Einführung des E-Rezepts steht kurz bevor. Doch ungeklärt sind nach wie vor wichtige Detailfragen rund um die Abrechnung. Dabei geht es weniger um technische Prozesse als vielmehr um den Versicherungsschutz. Bei einem Verlust des Verordnungsdatensatzes beispielsweise müssten Apotheken im schlimmsten Fall auf die Erstattung verzichten. Der VDARZ schlägt Alarm. Damit zum Jahreswechsel 2021/22 das E-Rezept bundesweit und verpflichtend eingeführt werden kann, arbeitet man bei der Gematik auf Hochtouren.