Haben Sie Ihren HBA schon bestellt?
Aktuell ist es in den meisten Apotheken ausreichend, wenn nur die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber einen Heilberufsausweis (HBA) hat. Er war nämlich bislang nur notwendig, um die SMC-B dort für den Zugang zu den Fachanwendungen der TI zu legitimieren. Weil aber mit Einführung des E-Rezepts für jede Änderung an der Verordnung eine qualifizierte elektronische Signatur und somit ein HBA erforderlich ist, wird allen Approbierten empfohlen, sich einen HBA zuzulegen. Haben Sie