Rabattverträge jetzt bundesweit eingeschränkt
Für die meisten GKV-Versicherten gilt schon jetzt, dass sie nicht noch ein zweites Mal in die Apotheke kommen müssen, wenn der Apotheker das Rabattarzneimittel der jeweiligen Krankenkasse gerade nicht da hat. Denn die meisten großen Krankenkassen haben aufgrund der Coronakrise ihre Rabattverträge eingeschränkt, damit die Zahl der Apothekenbesuche reduziert wird. Eine bundesweite Regelung gab es dazu aber nicht. Nun haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband auf eine kassenübergreifende