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Senat: Maskenpflicht gilt in Apotheken auch bei Plexiglasscheiben

Müssen Kunden in Apotheken und die Apothekenmitarbeiter selbst eine Atemschutzmaske tragen, auch wenn der Inhaber Plexiglasscheiben aufgebaut hat? Diese Frage hat der FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Stefan Förster dem Senat gestellt. Die Antwort fällt knapp aus: Der Mund-Nasen-Schutz ist in allen Geschäften Pflicht – ganz egal, ob es andere Vorkehrungen bereits gibt. In einer Berliner Postfiliale ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Denn sie gilt als Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr. Und