BMG begrüßt Urteile zum Verzicht auf Einzug der Eigenbeteiligung
Die Werbeaktionen einiger Apotheken, die ihren Kund:innen die Eigenbeteiligung von 2 Euro bei Ausgabe der Schutzmasken erließen, sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht entgangen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag stellt sich das Ministerium hinter ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wonach diese Praktik unzulässig ist. Zudem behält sich das Ministerium vor, die Apotheken zu überprüfen, sollten sich Unregelmäßigkeiten bezüglich der ausgegebenen und abgerechneten Menge an